Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende 2017/18

Die Ombudsstelle für Studierende (OS) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) hat jeweils per 15. Dezember gemäß § 31 Abs. 7 Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz 2011 in der geltenden Fassung an den zuständigen Bundesminister / die zuständige Bundesministerin sowie an den Nationalrat Tätigkeitsberichte (TB) über das jeweils vorherige Studienjahr vorzulegen. Berichtszeitraum ist das Studienjahr 2017/18. Der Bericht ist an das Parlament übermittelt worden und sowohl auf der dortigen Homepage als auch auf jener der Ombudsstelle veröffentlicht worden. Der Bericht wird in öffentlicher Verhandlung in der Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 14. März 2019 präsentiert und diskutiert werden.

Berichtsgegenstand und generelle Statistiken

Berichtsgegenstand sind die Wahrnehmungen der OS zu im Berichtszeitraum vorgebrachten Anliegen aus dem per Gesetzesauftrag definierten Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb an hochschulischen Bildungseinrichtungen im österreichischen Hochschulraum sowie an Einrichtungen, die mit Studierendenthemen befasst sind.

Die hochschulischen Bildungseinrichtungen umfassen alle öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen, öffentlichen und privaten Pädagogischen Hochschulen, die Donauuniversität Krems, die Diplomatische Akademie Wien, das Institute of Science and Technology Austria sowie sogenannte „§ 27 HS-QSG“ – Institutionen (i.e. grenzüberschreitende Studien). Unter mit Studierendenthemen befasste sonstige Einrichtungen fallen die Studienbeihilfenbehörde, die Stipendienstellen, die Aufenthaltsbehörden etc..

Die vorgebrachten Anliegen kommen von österreichischen und internationalen Studieninteressentinnen und –interessenten, Studienwerberinnen und –werbern, Studierenden sowie von ehemaligen Studierenden.

Die Studierendenzahlen aller hochschulischen Bildungseinrichtungen im österreichischen Hochschulraum (mit Stichtagsabweichungen) zusammengefasst ergeben für das Studienjahr 2017/18 insgesamt 386.792 Studierende.

Anliegen in Zahlen

Anliegen nach Geschlecht: 45% der Anliegen kamen von Männern, 55% von Frauen. 13% der Anliegen wurden von der OS gegenüber den Anliegenvorbringerinnen und -vorbringern in deren Sinne gelöst, bei 70% der Anliegen wurden die Informationen erteilt; bei 10% der Anliegen ergab sich nach Überprüfung des Sachverhaltes keine Zuständigkeit der OS oder es wurde zur Weiterbearbeitung durch die OS von den Anliegenvorbringerinnen und -vorbringern keine Zustimmungserklärung erteilt, somit war keine Behandlung dieser Anliegen möglich. Bei 7% der Anliegen war keine Lösung möglich.

Aufteilung der Anliegen nach Institutionen:

  • Universitäten: 233 (49 %)
  • Studienbeihilfenbehörde: 66 (14 %)
  • Sonstige Institutionen: 62 (13 %)
  • Fachhochschulen: 40 (9 %)
  • Institutionen nicht genannt / bekannt: 37 (8 %)
  • Pädagogische Hochschulen: 21 (4 %)
  • Privatuniversitäten: 14 (3 %)

Anliegen nach Themen

Die zehn häufigsten Themen waren:

  • 140 Studienbedingungen (29 %)
  • 82 Zulassung zum Studium (17 %)
  • 66 Studienbeihilfe (13 %)
  • 50 Sonstiges (10 %)
  • 41 Studienbeitrag (7 %)
  • 23 Anerkennung / Anrechnung von
  • Leistungen (5 %)
  • 15 akademische Grade (3 %)
  • 13 Stipendien (2 %)
  • 13 wissenschaftliches Arbeiten (2 %)
  • 9 Behinderung, Krankheit (1 %)

Die Themenhäufigkeit variierte nach Hochschultypen

Beschreibung von Anliegen

Wie auch in früheren Berichten werden auch im TB 2017/18 Anliegen in Detail dargestellt und über Ergebnisse berichtet. Zu berücksichtigende Gesetzesmaterien werden jeweils zu Beginn der Anliegenschilderungen zitiert. Insgesamt sind 17 Anliegen aus den verschiedensten Bereichen beschrieben.

Vorschläge an Organe und Angehörige von Hochschulinstitutionen sowie an den Gesetzgeber

Insgesamt 17 Vorschläge ergehen an den Gesetzgeber sowie an den Herrn Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Die im TB 2017/18 enthaltenen Vorschläge an Organe bzw. Angehörige von Hochschulinstitutionen bzw. an den Gesetzgeber und Sonstige betreffen:

  • Anerkennung von Prüfungen (§ 78 UG, § 56 HG, § 12 FHStG)
  • Besondere Universitätsreife (§ 65 UG)
  • Nichterreichen der festgelegten Anzahl an Studienwerber/inne/n bei Aufnahmeverfahren an öffentlichen Universitäten, die für dieses Studium registriert sind (§ 71c Abs 5 UG, ab 1. Mai 2019 § 71b Abs 6 UG )
  • Veröffentlichung von Ausbildungsverträgen an Fachhochschulen und Privatuniversitäten
  • Zweite Instanz an Fachhochschulen bei Rechtsschutz bei Prüfungen (§ 21 FHStG)
  • Studierende österreichischer Hochschulinstitutionen an Standorten in Drittstaaten und deren Teilnahme an Wahlen der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (§ 47 HSG 2014)
  • Psychologische Studierendenberatung auch für Studierende an Pädagogischen Hochschulen (§ 68a StudFG)
  • Klarstellung des Nachweises der allgemeinen Universitätsreife (UBVO 1998)
  • Mobilitätsstipendien: Ausweitung auf post-Brexit-Großbritannien (§ 56d Abs 1 und 5 StudFG)
  • Patentanwaltgesetz: Anpassung der Eligilibilitätskriterien für Patentanwältinnen und Patentanwälte an die „Bologna-Studienarchitektur“ (§ 2 Abs 1 Z d Patentanwaltgesetz)
  • Informationstransparenz bei Joint Degree Programmen (keine Rechtsnorm betreffend)
  • Konkretisierung bei Dissertationen (§ 83 UG)
  • Elektronische Amtssignaturen im Rahmen hoheitlicher Akte von Fachhochschulen (§ 19 E-Government-Gesetz)
  • Vereinheitlichung der Nostrifizierungsverfahren im Rahmen des Studiums der Human- und der Zahnmedizin (keine Rechtsnorm betreffend)
  • Informationen über Beschwerdemöglichkeiten in der Studiensprache (keine Rechtsnorm betreffend)
  • Psychologische Studierendenberatung (auch) für Studierende des Vorarlberger Hochschulraumes (§ 68a Abs 1 StudFG)
  • Studierbarkeit (keine Rechtsnorm betreffend)