Gemäß § 31 (7) Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) 2011 hat die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung einmal im Jahr (jeweils am 15. Dezember) einen Tätigkeitsbericht an die Frau Bundesministerin / den Herrn Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie an den Nationalrat vorzulegen.