Tätigkeitsbericht 2018/19 der Ombudsstelle für Studierende

Hochschulombudsmann legt Tätigkeitsbericht 2018/19 vor

Gemäß § 31 (7) Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) 2011 hat die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung einmal im Jahr (jeweils am 15. Dezember) einen Tätigkeitsbericht an die Frau Bundesministerin / den Herrn Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie an den Nationalrat vorzulegen.

 

 

Der Bericht der Ombudsstelle für Studierende steht unter Publikationen und auf der Homepage des österreichischen Parlaments online zur Verfügung. In der nächstmöglichen Sitzung des Wissenschaftsausschusses wird dieser dann behandelt.

Die Zusammenfassung des Tätigkeitsberichtes stellt alle Zahlen, Anliegen und Vorschläge aus dem akademischen Jahr 2018/19 kurz dar.

The summary of the annual report briefly presents all the figures, issues and proposals dealt with during the academic year 2018/19.