Prüfungsimmanent

Prüfungsimmanent– nicht prüfungsimmanent Was bedeutet das?

Bei Durchsicht der Vorlesungsverzeichnisse von hochschulischen Bildungseinrichtungen findet man häufig die Bezeichnung „prüfungsimmanente Lehrveranstaltung“ bzw. „nicht prüfungsimmanent“. Was bedeutet das für die praktische Ausgestaltung der Lehrveranstaltung?

Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen)

Die prüfungsimmanente Lehrveranstaltung stellt einen Prüfungsvorgang dar, der sich über die gesamte Dauer der Lehrveranstaltung während des gesamten Semesters erstreckt und mindestens zwei mündlich oder schriftlich zu erbringende Teilleistungen (z. B. Referat und schriftliche Klausur) beinhaltet. Es herrscht zumeist Anwesenheitspflicht, wobei Teilnehmerinnen und Teilnehmer Anwesenheit zu einem gewissen Prozentsatz erfüllen müssen, um eine positive Beurteilung der Lehrveranstaltung zu ermöglichen. Eine negativ beurteilte Lehrveranstaltung muss zur Gänze wiederholt werden, ein Nachholen einzelner Teilleistungen ist in der Regel nicht vorgesehen.

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen sind z. B. Seminare und Proseminare.

Nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen

Bei nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der schriftlich oder mündlich sein kann. Eine Anmeldung zur Prüfung ist zumeist gesondert vornehmen und ist nicht schon von der Anmeldung zur Lehrveranstaltung umfasst. Bei einer negativ beurteilten Prüfung ist nur diese zu wiederholen.

Nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen sind z. B. Vorlesungen und Vorlesungsübungen.