MEDAT-Tests 2020

Die Aufnahmetests für ein Medizinstudium (MedAT) 2020 finden am 14. August 2020 unter besonderen COVID-19-Sicherheitsvorkehrungen und Hygienemaßnahmen statt.

Die Medizinische Universität Wien und die Medizinische Universität Innsbruck haben mittlerweile folgende Regelungen zu den Sicherheitsvorkehrungen und Hygienemaßnahmen per Verordnung definiert.

  • Ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 Meter ist einzuhalten.
  • Der Aufenthalt von Personen (wie insb. Studienwerber*innen, Aufsichts- und Sicherheits-personal, etc) auf dem Veranstaltungsgelände und im Testlokal ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.
  • Vor dem Betreten des Testlokals kann eine verpflichtende kontaktlose Fiebermessung für die Studienwerber*innen vorgesehen werden.
  • Alle Personen haben auf dem Veranstaltungsgelände und im Testlokal grundsätzlich eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung („Mund-Nasen-Schutz“, kurz: „MNS“) zu tragen.
  • Bei den Anstellflächen werden MNS an jene Studienwerber*innen ausgegeben, die keine MNS bei sich haben und das Gelände bzw. das Testlokal betreten wollen.
  • Makroskopisch schmutzige bzw. durchfeuchtete MNS sind umgehend auszuwechseln.
  • Der MNS darf nach entsprechender Instruktion durch die Testleitung während der Testdurchführung abgenommen werden.
  • Der MNS ist von Studienwerber*innen zu tragen bei WC-Besuchen, bei Kontaktaufnahme mit Aufsichtspersonen (z.B. bei Fragen) und beim Verlassen des Testlokals.
  • Die Vorkehrungen und Maßnahmen für einen kontrollierten Zu- und Abgang aus dem Testlokal sind umzusetzen bzw. einzuhalten.
  • Die Studienwerber*innen sind angehalten, pünktlich zu der ihnen zugeordneten Einlasszeit zu erscheinen und die Anweisungen des Aufsichts- und Sicherheitspersonals für einen geordneten (nach Gruppen gestaffelten) Auslass zu befolgen.
  • Studienwerber*innen können den eigenen (personalisierten) Testplatz während der Mittagspause und für den Gang auf die Toilette verlassen, jedoch keine anderen Testplätze aufsuchen.
  • Gruppenbildungen sind stets – vor, nach und während der Testdurchführung – zu vermeiden (im Anstellbereich, in der Garderobe, in den WC-Anlagen, etc).
  • Die Testunterlagen (Antwortbogen, Testhefte) werden unter Wahrung eines größtmöglichen Abstandes vom Aufsichtspersonal ausgeteilt. Die personalisierte Sitzplatzetikette ist an jeder Tischecke links oben aus Sicht der Studienwerber*innen angebracht. Die Testunterlagen werden zur Sitzplatzetikette gelegt.
  • Die vorgesehenen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sind verpflichtend durchzuführen; wie insbesondere die Handdesinfektion.
  • Die besonders beanspruchten Flächen im Testlokal werden vor der Testdurchführung gereinigt und desinfiziert.
  • Im Testlokal wird ein entsprechender Luftwechsel (bezogen auf die Anzahl der Personen im Testlokal) sichergestellt.
  • Auf die Bedürfnisse von Personen, die einer COVID-19-Risikogruppe im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz angehören, konnten von diesen bis 3. Juli 2020 bekannt geben werden, auf diese Bedürfnisse ist Bedacht zu nehmen; Studienwerber*innen, die einer COVID-19-Risikogruppe angehören, bekommen einen Testplatz zugewiesen, der ihre besondere Situation berücksichtigt.
  • Studienwerber*innen, die sich gemäß den behördlich getroffenen COVID-19-Schutzmaß-nahmen in (Heim-)Quarantäne befinden müssen, sind nicht berechtigt, am Aufnahmetest teilzunehmen.
  • Erfolgt eine Fiebermessung vor dem Betreten des Testlokals, so ist eine Teilnahme am Aufnahmetest nicht erlaubt, wenn – nach den anzuwendenden medizinischen Kriterien – Fieber festgestellt wird und auch bei der nachfolgenden Überprüfung durch fachkundige Personen eine typische COVID-19-Symptomatik bestätigt wird.

Ausschluss von der Teilnahme am MedAT 2020

Per Verordnung haben die genannten Medizinischen Universitäten Gründe festgelegt, die unter anderem zu einem Ausschluss von der Teilnahme führen können. Neben den bereits in den jeweiligen Mitteilungsblättern veröffentlichten Gründen, die zu einem Ausschluss führen können, gibt es weitere durch COVID-19 begründete Ausschlussgründe.

  • Bei Nichteinhaltung der COVID-19-Sicherheitsvorkehrungen und Hygienemaßnahmen, die den ordnungsgemäßen Testablauf beeinträchtigen, kann durch die Aufsichtspersonen verwarnt und/oder bei gravierenden oder mehrfachen Verstößen von der weiteren Teilnahme am Aufnahmetest auch ohne vorherige Verwarnung sofort ausgeschlossen werden.
  • Studienwerber*innen, die das Testlokal in der Mittagspause verlassen, werden nicht mehr in das Testlokal eingelassen.

Die Vorkommnisse sowie sonstige außergewöhnliche Vorfälle, welche zu Verwarnungen oder sogar Ausschlüssen führen, sind von der Aufsicht in geeigneter Weise zu dokumentieren.

Der bezahlte Kostenbeitrag kann bei einer Nichtteilnahme, unabhängig des Grundes, nicht rückerstattet werden.

Es wird empfohlen, sich laufend über mögliche Adaptierungen und Änderungen entweder auf der Webseite der jeweiligen Medizinischen Universitäten und der Universität Linz zu informieren.

Homepage der Medizinische Universität Wien COVID-19-Sicherheitsvorkehrungen und Hygienemaßnahmen

Medizinische Universität Innsbruck COVID-19-Sicherheitsvorkehrungen und Hygienemaßnahmen

Wenn einschlägige Informationen zu den Testdurchführungen für die Medizinische Universität Graz bzw. die Medizinische Fakultät der Universität Linz vorliegen, werden diese ebenfalls durch die Ombudsstelle für Studierende entsprechend kommuniziert werden.