BREXIT

Ab 1. Jänner 2021 wird Großbritannien nicht mehr Teil der Europäischen Union sein. Daraus ergeben sich auch Änderungen für Studierende. Die folgenden Fragen wurden bereits an die Ombudsstelle für Studierende und das BMBWF herangetragen und sollen einen Überblick über die Folgen für Studierenden bieten:

Kann ich im Vereinigten Königreich weiterhin studieren?
Ja. Studieren im Vereinigten Königreich wird auch nach dem Austrittsdatum weiterhin möglich sein. Die Bedingungen für Studierende aus der EU, insbesondere auch im Hinblick auf Studiengebühren, liegen jedoch in der autonomen Entscheidung des Vereinigten Königreichs.

Verliere ich für mein Studium im Vereinigten Königreich meine Studienförderung, die ich aus Österreich beziehe?
Sowohl im Übergangszeitraum als auch nach dem 31. Dezember 2020 wird weiterhin ein Mobilitätsstipendium für ein (komplettes) Studium im Vereinigten Königreich gewährt werden können.

Ich bin britische*r Staatsbürger*in. Kann ich an einer österreichischen Hochschule studieren?
Ja, wobei bei britischen Studierenden Folgendes zu beachten ist: Britische Staatsangehörige, die ihr Recht auf Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU vor Ende des Übergangszeitraums im Einklang mit dem Unionsrecht ausgeübt haben und danach weiter dort wohnen, sind weiterhin wie EU-Bürger*innen zu behandeln.

Britische Staatsangehörige, die dieses Wohnsitzerfordernis nicht erfüllen, sind ab 1. Jänner 2021 als Drittstaatsangehörige zu behandeln. Das hätte folgende Auswirkungen: Britische Studienwerberinnen und Studienwerber müssen nach dem Austritt über die allgemeine Universitätsreife hinaus die studienspezifischen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Zudem muss nachgewiesen werden, dass im Ausstellungsstaat der Urkunde, welche die Universitätsreife nachweist, ein Recht zur unmittelbaren Zulassung zum Studium besteht. Der Nachweis eines Studienplatzes ist nicht erforderlich. Ist das in Österreich angestrebte Studium im Ausstellungsstaat der Urkunde nicht eingerichtet, sind die studienspezifischen Zulassungsvoraussetzungen eines im Ausstellungsstaat der Urkunde existierenden und mit dem in Österreich angestrebten Studium fachlich am nächsten verwandten Studium zu erfüllen.

Wird mein Studienabschluss einer britischen Universität auch in Österreich weiterhin anerkannt? Wird meine Berufsqualifikation, welche ich im Vereinigten Königreich erworben habe, in Österreich anerkannt?
Bereits anerkannte Ausbildungen und Studienabschlüsse, die in einer britischen Bildungseinrichtung erworben wurden, behalten auch nach dem Austrittsdatum ihre Gültigkeit in Österreich und der EU.
Bereits bestehende Anerkennungen von Berufsqualifikationen zur Ausübung eines reglementierten Berufes (z.B. Lehrpersonen) bzw. Anerkennungen, die bis zum Ende des Übergangszeitraums (31. Dezember 2020) im Rahmen der Ausübung der Niederlassungsfreiheit erfolgen, behalten ihre Wirkungen, einschließlich des Rechts, den Beruf unter denselben Voraussetzungen auszuüben wie Inländer*innen.
Ab 1. Jänner 2021 können Qualifikationen einer britischen Bildungseinrichtung allerdings nicht mehr wie bisher gemäß EU-Recht anerkannt werden.
Ab diesem Tag müssen Zeugnisse einer britischen Bildungseinrichtung, die den Berufszugang gewähren, nostrifiziert werden. Absolventinnen und Absolventen von britischen Bildungseinrichtungen können sich erst nach positiv abgeschlossener Nostrifizierung um die Zulassung zu einem reglementierten Beruf nach den österreichischen Berufsvorschriften bewerben.

Werden mein Studienabschluss einer österreichischen Universität beziehungsweise meine Berufsqualifikation, welche ich in Österreich erworben habe, im Vereinigten Königreich weiterhin anerkannt?
Die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ist im Vereinigten Königreich im Übergangszeitraum anwendbar. Diese gilt für reglementierte Berufe, zum Beispiel Lehrpersonen.
Eine vor Ende des Übergangszeitraums erfolgte Anerkennung erworbener Berufsqualifikationen für einen reglementierten Beruf im Rahmen der Ausübung der Niederlassungsfreiheit behält ihre Wirkungen, einschließlich des Rechts, den Beruf unter denselben Voraussetzungen auszuüben wie Inländer*innen.

Auch auf Anträge zur Anerkennung eines reglementierten Berufes bis einschließlich 31. Dezember 2020 (Datum des Antrags) und auf deren Entscheidung finden einige die Vorschriften der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen Anwendung.
Die Anerkennung reglementierter Berufe (zum Beispiel Lehrpersonen) wird im Vereinigten Königreich ab 1. Jänner 2021 auf Basis von britischem Recht erfolgen. Die britischen Regierungsstellen haben aber mehrfach versichert, dass es in diesem Bereich für EU-Bürgerinnen und -Bürger zu keinen Benachteiligungen kommen soll.

Ich bin britische*r Staatsbürger*in und studiere an einer österreichischen Hochschule. Werde ich nun höhere Studiengebühren als bisher zahlen?
Hier ist wieder zu unterscheiden:

  • Britische Staatsangehörige, die ihr Recht auf Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU vor Ende des Übergangszeitraums im Einklang mit dem Unionsrecht ausgeübt haben und danach weiter dort wohnen, sind weiterhin wie EU-Bürger/innen zu behandeln. Das heißt, diese Personen haben im Rahmen der vorgesehenen Studienzeit samt Toleranzzeit keinen Studienbeitrag zu zahlen, danach 363,36 Euro.
  • Britische Staatsangehörige, die dieses Wohnsitzerfordernis nicht erfüllen, sind ab 1. Jänner 2021 als Drittstaatsangehörige zu behandeln. Für diese Personen werden ab dem Austritt die Regelungen für Drittstaatsangehörige Anwendung finden (726,72 Euro für jedes Semester).

Für Schülerinnen und Schüler ergibt sich aufgrund des Grundsatzes der Schulgeldfreiheit an öffentlichen Schulen keine Änderung.

Werde ich meine Studienbeihilfe als britische*r Staatsbürger*in in Österreich nun verlieren?
Bis zum Ende des Übergangszeitraums gilt weiterhin EU-Recht, und damit gelten die bestehenden Vorschriften über Gleichstellung auch in diesem Zeitraum weiter für britische Studierende.

Wird der Antrag auf Studienbeihilfe ab dem 1. Jänner 2021 gestellt, werden Studienförderungsansprüche sowie Ansprüche auf Schul- und/oder Heimbeihilfe für britische Staatsangehörige künftig nur bestehen, wenn britische Personen nach Art. 23 des Austrittsabkommens österreichischen Staatsbürger/inne/n gleichgestellt sind, sie entweder in Österreich das Daueraufenthaltsrecht gemäß RL 2003/109/EG erworben haben oder als Familienangehörige einer Unionsbürgerin/eines Unionsbürgers, die/der von seinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hat, einen Anspruch auf Gleichbehandlung haben.

Bleibt das Vereinigte Königreich Teil von Erasmus+ sowie des EU-Forschungsrahmenprogramms?
Das Vereinigte Königreich nimmt mit 1. Jänner 2021 nicht mehr am EU-Programm Erasmus+ teil. Sofern ein Horizon 2020 Projekt über den 31. Dezember 2020 hinaus andauert, bleiben britische Organisationen bis zu dessen Ende weiterhin teilnahme- und förderberechtigt. Die Teilnahme des Vereinigten Königreichs an Projekten im Rahmen des Nachfolgeprogramms Horizon Europe (Laufzeit 2021 bis 2027) wird durch das Handels- und Kooperationsabkommen ermöglicht, ebenso am Euratom-Forschungsprogramm und am Versuchs-Kernfusionsreaktor ITER (vorbehaltlich eines finanziellen Beitrags des Vereinigten Königreichs zum EU-Haushalt).

Was passiert mit meinem Erasmus+ Projekt mit einer Institution aus dem Vereinigten Königreich bzw. mit meiner Erasmus+ Bewerbung für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich?
Alle vor dem 31. Dezember 2020 begonnenen „Erasmus+“- Projekte mit Partnereinrichtungen aus dem Vereinigten Königreich laufen weiter und die Partnereinrichtungen aus dem Vereinigten Königreich bleiben für die gesamte Projektlaufzeit voll förderfähig.
Weitere Fragen beantworten wir gerne individuell, bitte schicken Sie uns dazu ein Email info@hochschulombudsmann.at oder füllen Sie ein Antragsformular auf dieser Website aus.

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Webseite des BKA zum Thema Brexit