Fernstudien an einer ausländischen hochschulischen Bildungseinrichtung

Fernstudien sind für viele Studienwerber*innen attraktiv, weil sie in der Regel gut neben einer Berufstätigkeit ausgeübt werden können und keinen Umzug an den Standort der hochschulischen Bildungseinrichtung erfordern.

Die meisten der auf dem deutsch- und englischsprachigen Markt angebotenen Fernstudien werden allerdings nicht von einer österreichischen hochschulischen Bildungseinrichtung angeboten, sondern von Bildungseinrichtungen im Ausland. Auch wenn für diese Studien in Österreich Werbung gemacht wird, unterliegen sie der Rechtsordnung des jeweiligen Sitzstaates der hochschulischen Bildungseinrichtung.

Während des laufenden Studiums sind daher die studienrechtlichen Vorschriften des Sitzstaates anwendbar und nicht etwa die österreichischen hochschulrechtlichen Vorschriften (Universitätsgesetz, Fachhochschulgesetz, etc.). Der Abschluss, der verliehen wird, ist ein Abschluss nach der Rechtsordnung des jeweiligen Sitzstaates.

Für Studierende stellt sich daher die Frage, wie sich der Arbeitsmarktzugang mit einem im Ausland absolvierten Fernstudium gestaltet. Dies ist vor allem dann relevant, wenn es sich um ein Studium handelt, welches eine Voraussetzung für die Ausübung eines in Österreich bundes- oder landesgesetzlich reglementierten oder zugangsbeschränkten Berufes darstellt. Welche Berufe in Österreich reglementiert und welche Behörden für diese Berufe zuständig sind, kann man in der Europäischen Reglementierte Berufe Datenbank einsehen: Homepage der Europäischen Kommission. Wenn man einen dieser Berufe mit einem ausländischen Abschluss ausüben möchte, muss dieser erst in Österreich anerkannt werden.

Auch bei nicht reglementierten Berufen kann es aber der Fall sein, dass für eine Berufsausübung in bestimmten Bereichen die Anerkennung oder Gleichstellung eines österreichischen Rechtsträgers erforderlich ist. Das kann z.B. bei einem ausländischen Abschluss als Sozialarbeiter*in der Fall sein, wenn man beim Kinder- und Jugendhilfeträger des Landes arbeiten möchte. In diesem Fall ist es in der Regel wichtig, dass der jeweilige Abschluss auch im Sitzstaat der anerkannten hochschulischen Bildungseinrichtung zur unmittelbaren Berufsausübung berechtigt, sowie, dass ausreichend Praxisstunden vorliegen.

Bei nicht reglementierten Berufen die auch keine Anerkennung oder Gleichstellung erfordern, kann zur leichteren Vergleichbarkeit des ausländischen Abschlusses auf dem österreichischen Arbeitsmarkt eine Bewertung des Abschlusses beantragt werden. Die BMBWF-ENIC NARIC AUSTRIA stellt kostenpflichtige Gutachten über Bewertungen ausländischer Hochschulqualifikationen für die Verwendung am österreichischen Arbeitsmarkt aus. Das ausländische Diplom wird – sofern möglich – mit einem österreichischen Diplom verglichen. Zusätzlich wird der Status der ausländischen Hochschule als staatlich anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtung festgestellt. Die Bewertung kann auf der Homepage der ENIC NARIC beantragt werden:.

Vor Beginn eines Fernstudiums an einer ausländischen hochschulischen Bildungseinrichtung sind Erkundigungen über die Möglichkeit der Ausübung des gewünschten Berufes in Österreich zu empfehlen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Beurteilung individuell erfolgt und sich in Fragen der Berufsausübung unter Umständen auch nach Bundesländern unterscheiden kann. Weiters kann im Vorhinein nur eine Beurteilung nach der zu dem Zeitpunkt geltenden Rechtslage erfolgen, die unter Umständen von der Rechtslage zum Zeitpunkt des Studienabschlusses abweichen kann. Zusätzlich sollte stets darauf geachtet werden, dass es sich bei der hochschulischen Bildungseinrichtung um eine im Sitzstaat staatlich anerkannte Bildungseinrichtung handelt.