In ihrem Tätigkeitsbericht 2018/2019 hat die Ombudsstelle für Studierende folgendes Vorgeschlagen:
Es ergeht der Vorschlag, dass der Gesetzgeber den öffentlichen Universitäten und pädagogischen Hochschulen bei nachweislichem Ghostwriting, dh. wenn eine Studierende oder ein Studierender jemand anderen damit beauftragt, entgeltlich oder unentgeltlich eine akademische Arbeit für sie oder ihn zu schreiben, die sie oder er danach im Rahmen ihres oder seines Studiums für die Erreichung von Prüfungsleistungen vorlegt, ermöglicht, diese Studierende oder diesen Studierenden bescheidmäßig vom Studium auszuschließen. Weiters wird vorgeschlagen, eine Verwaltungsstrafe für die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer, also die Ghostwriterin oder den Ghostwriter, vorzuschreiben. (Vorschlag 2019/2/Ge)