überprüft die an sie herangetragenen Anliegen, hilft bzw. vermittelt in Einzelfällen gemeinsam mit den jeweiligen Organen und Angehörigen der Bildungseinrichtung oder bei anderen Stellen. Alle Anliegen werden vertraulich behandelt.
unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung oder Behebung von Unzulänglichkeiten
weist auf Systemmängel hin
arbeitet mit Anwaltschaften, hochschulischen Informations- und Ombudsstellen sowie Interessensvertretungen und Dachverbänden im Hochschulbereich zusammen
berät die Organe und Angehörigen der Bildungseinrichtungen
Für wen?
Die Ombudsstelle für Studierende steht zur Verfügung
für alle in- und ausländischen Studierenden/ deren Vertretungen
öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen sowie Pädagogischen Hochschulen
für alle Studieninteressentinnen/-interessenten bzw.
Studienwerberinnen/-werber an genannten Institutionen
für alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter dieser Institutionen
für alle ehemaligen Studierenden dieser Institutionen
und für alle, die an hochschulischen Themen interessiert sind.
Was genau macht die Ombudsstelle für Studierende
Beraten
Jede/jeder Studierende kann sich zur Information und Beratung im Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb an hochschulischen Bildungseinrichtungen an die Ombudsstelle wenden.
Helfen
Bei Problemen in den oben genannten Bereichen nimmt die Ombudsstelle Kontakt mit den Verantwortlichen vor Ort auf und bemüht sich um Lösungen.
Vermitteln
Bei Problemen, die nicht direkt an den Institutionen geregelt werden können oder mehrere Institutionen betreffen, steht die Ombudsstelle für Vermittlerdienste zur Verfügung.
Welche Themen?
Zugangsregelungen, Aufnahmeverfahren an Hochschulinstitutionen
inländische und transnationale Studierendenmobilität
Studienrechtliches ( Hochschul-Gesetze, Verordnungen und Erlässe, Prüfungswesen)
Studienförderung ( Beihilfen, Inlands- und Auslandsstipendien)
Studienbedingungen
Studienwahl und -wechsel
Studieren mit Behinderung(en)
Studentenheimangelegenheiten
Was nicht?
Die Ombudsstelle für Studierende kann
keine bestehenden Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Erlässe) ad hoc abändern,
keine Bescheide aufheben,
nicht in laufende Verfahren eingreifen,
nicht bei Gericht vertreten. Die Ombudsstelle für Studierende hat keine Weisungsbefugnis. Ein schriftlicher oder persönlicher Kontakt hemmt den Lauf allfälliger Rechtsmittelfristen bei laufenden Verfahren nicht.
Die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung steht mit Rat und Tat zur Seite.
Dr. Josef Leidenfrost, MA (Mediation)
Leiter der Ombudsstelle für Studierende